Zielpersonen: Alle Personen, die als Gabelstaplerfahrer/Flurförderzeugführer im Unternehmen eingesetzt werden.
Hintergrund: Eine sehr hohe Anzahl an Arbeitsunfällen durch Umgang mit Flurförderzeugen und stetig steigendes Tempo der Warenbewegung im Innerbetrieblichem Transport, fordern optimal ausgebildetes Personal. Logistik-Lösungen Hert vermittelt Ihnen praxisorientiert alle erforderlichen Kenntnisse für den sicheren Umgang mit Flurförderzeugen im Arbeitsalltag.
Ihre Vorteile: • Reduzierung von Arbeitsunfällen und Gewährleistung eines sicheren Umgangs mit Flurförderzeugen und Ladegut. • Mit einem Flurförderzeug lassen sich mehrere Logistischeabläufe deutlich schneller gestalten, so dass kürzere Durchlaufzeiten gewährleistet sind. • Sie ermöglichen sich Ihren Arbeitsplatz durch fachliche Qualifikationen zu sichern und schaffen sich neue berufsorientierte Perspektive. • Sie erlangen umfassende Kenntnisse im Umgang mit Flurförderzeugen, um im Arbeitsalltag bestens auf schwierige Situationen vorbereitet zu sein.
Zusatzleistungen: • inkl. Lernmaterial • Verpflegung mit Kalt- und Warmgetränken
Rechtliche Grundlagen: • DGUV Vorschrift 68; • DGUV Grundsatz 308-001.
Theorie und theoretische Prüfung: • Rechtliche Grundlagen; • Unfallgeschehen; • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten.; • Antriebsarten; • Standsicherheit • Betrieb allgemein; • Regelmäßige Prüfung; • Umgang mit Last; • Sondereinsätze; • Verkehrsregeln / Verkehrswege; • Theoretische Prüfung.
Praxis und praktische Prüfung: • Fahr- und Stapelübungen; • Praktische Prüfung.
Persönliche Voraussetzungen: • Mindestalter 18 Jahre; • Körperliche und geistige Eignung.
Abschluss • Fahrausweis für Flurförderzeuge.
Gültigkeit: Unbefristet, jährliche Unterweisungspflichtig
Schulungshinweise: • Theorie Unterricht wird in Deutsch, Russisch, Rumänisch, Bulgarisch, Arabisch und Bosnisch durchgeführt. • Die schriftlichen Prüfungen können Sie auch in folgenden Sprachen absolvieren: Deutsch, Russisch, Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch, Englisch, Türkisch, Ungarisch und Arabisch. • Optional schulen wir Ihr Personal auch in einer Inhouseschulung vor Ort. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne für ein individuelles Angebot an.
Zielpersonen: Alle Personen, die Brücken-, Portal- und Hallenkran im Unternehmen bedienen.
Hintergrund: Brücken-, Portal- und Hallenkran sind in unterschiedlichsten Bereichen und Bauarten im Einsatz. Durch unsachgemäße Bedienung können erhebliche Personen- und Sachschäden verursacht werden. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist daher festgelegt, dass jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat.
Zusatzleistungen: • inkl. Lernmaterial • Verpflegung mit Kalt- und Warmgetränken
Rechtliche Grundlagen: • DGUV Vorschrift 52, • DGUV Grundsatz 309-003, • DGUV Vorschrift 1, • Arbeitsschutzgesetz, • BetrSichV
Theorie und Praxis: • Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft • Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln • Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen von Kranen • Persönliche Schutzausrüstungen • Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen • Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung • Anforderungen an die Kranabnahme/Kranprüfung • Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben • Verhalten bei Störungen • Praktische Übungen • Theorie- und praktische Prüfung
Persönliche Voraussetzung: • Mindestalter 18 Jahre; • Körperliche und geistige Eignung.
Abschluss: Kranführerschein
Gültigkeit: Unbefristet, jährliche Unterweisungspflichtig
Schulungshinweise: • Theorie Unterricht wird in Deutsch, Russisch, Rumänisch, Bulgarisch, Arabisch und Bosnisch durchgeführt. • Die schriftlichen Prüfungen können Sie auch in folgenden Sprachen absolvieren: Deutsch, Russisch, Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch, Englisch, Türkisch, Ungarisch und Arabisch. • Optional schulen wir Ihr Personal auch in einer Inhouseschulung vor Ort. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne für ein individuelles Angebot an.
Zielpersonen: Alle Personen, die Baumaschinen bedienen wollen.
Hintergrund: Durch unsachgemäße Bedienung von Baumaschinen steigt die Gefahr von Unfällen und Schäden. Die Vorschriften und Hinweise der Baumaschinenhersteller und der Berufsgenossenschaften sind daher einzuhalten. Jede Person, die eine Baumaschine bedient, ist dementsprechend zu ausbilden. Die richtige Bedienung der Maschinen ist Grundlage für Arbeitssicherheit, eine hohe Effizienz und Qualität der Arbeit.
Zusatzleistungen: • inkl. Lernmaterial • Verpflegung mit Kalt- und Warmgetränken
Rechtliche Grundlagen: • Arbeitsschutzgesetz, • BetrSichV, • DGUV Vorschrift 1, • DGUV Vorschrift 38, • DGUV Regel 100-500
Theorie-und praktische Ausbildung: • Rechtliche Grundlagen, Unfallverhütungs- und Bedienungsvorschriften • Sicherheitsregeln, Arbeitsschutz, persönliche Schutzausrüstungen • Maschinentypen, Geräteauswahl und Einsatzfälle • Baumaschinenkunde, Arbeitskunde • Baustoff- und Bodenkunde • Kraft- und Schmierstoffe, Umweltschutz • Standsicherheit, Sicherheitsabstände, Baustellensicherung • Sicheres Abstellen, Verladen und Transportieren von Baumaschinen • Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben • Verhalten bei Störungen, Unfällen und Gefahren • Praktische Übungen • Theorie- und praktischer Prüfung
Voraussetzungen: • Mindestalter 18 Jahre; • Körperliche und geistige Eignung. • Straßentransport erforderlichen Führerschein
Abschluss Baumaschinenbedienerschein
Gültigkeit Unbefristet, jährliche Unterweisungspflichtig
Schulungshinweise: • Theorie Unterricht wird in Deutsch, Russisch, Rumänisch, Bulgarisch, Arabisch und Bosnisch durchgeführt. • Die schriftlichen Prüfungen können Sie auch in folgenden Sprachen absolvieren: Deutsch, Russisch, Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch, Englisch, Türkisch, Ungarisch und Arabisch. • Optional schulen wir Ihr Personal auch in einer Inhouseschulung vor Ort. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne für ein individuelles Angebot an.
Zielpersonen: Alle Personen, die im Bereich Hub-, Scheren-, und Teleskoparbeitsbühnen bedienen sollen.
Hintergrund: Zur Vermeidung von Unfällen sowie Sach- und Personenschäden im Umgang mit Hubarbeitsbühnen fordert sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch einschlägiges berufsgenossenschaftliches Regelwerk eine Ausbildung von den Bedienern.
Zusatzleistungen: • inkl. Lernmaterial • Verpflegung mit Kalt- und Warmgetränken
Rechtliche Grundlagen: • Arbeitsschutzgesetz • Betriebssicherheitsverordnung • DGUV Vorschrift 1 • DGUV Grundsatz 308-008 • DGUV Regel 100-500
Schulungsinhalte: • Rechtliche Bedingungen • Unfallverhütungsvorschriften • Bedienungsvorschriften • Sicherheitsregeln • Persönliche Schutzausrüstungen • Bauarten und Baugruppen von Hubarbeitsbühnen • Signal- und Sicherheitseinrichtungen, Notabschaltung, Notablass • Sichtkontrollen, Funktionsproben, Wartung und Reparatur • Abnahme, Prüfung, Prüfbuch • Verhalten bei Unfällen und Störungen sowie bei Stromübertritt • Standsicherheit, Fahrbewegung, zulässige Betriebsgeschwindigkeit • Arbeiten an öffentlichen Straßen, Böschungen und Gewässern • Transport auf der Straße • Personentransport • Praktische Übungen • Theorie- und Praxisprüfung
Voraussetzungen: • Mindestalter 18 Jahre; • Körperliche und geistige Eignung.
Abschluss Hubarbeitsbühnenbedienerschein
Gültigkeit: Unbefristet, jährliche Unterweisungspflichtig
Schulungshinweise: • Theorie Unterricht wird in Deutsch, Russisch, Rumänisch, Bulgarisch, Arabisch und Bosnisch durchgeführt. • Die schriftlichen Prüfungen können Sie auch in folgenden Sprachen absolvieren: Deutsch, Russisch, Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch, Englisch, Türkisch, Ungarisch und Arabisch. • Optional schulen wir Ihr Personal auch in einer Inhouseschulung vor Ort. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne für ein individuelles Angebot an.
Zielpersonen: Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche
Hintergrund: Ordnungsgemäße Ladungssicherung führt zur Reduzierung von Transportschäden, Reduzierung von Unfall- und Folgekosten, sowie Vermeidung von Bußgeldern.
Zusatzleistungen: • inkl. Lernmaterial • Verpflegung mit Kalt- und Warmgetränken
Rechtliche Grundlagen: VDI 2700a
Schulungsinhalt: • Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung • Physikalische Grundlagen • Anforderungen an das Transportfahrzeug • Arten der Ladungssicherung • Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte • Zurrmittel für die Ladungssicherung • Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung • Praktische Übungen zur Beladung und Ladungssicherung • Wissenstest
Voraussetzungen: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
Abschluss: Ausbildungsnachweis gemäß VDI 2700a mit Zertifikat
Schulungshinweise: • Theorie Unterricht wird in Deutsch, Russisch, Rumänisch, Bulgarisch, Arabisch und Bosnisch durchgeführt. • Die schriftlichen Prüfungen können Sie auch in folgenden Sprachen absolvieren: Deutsch, Russisch, Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch, Englisch, Türkisch, Ungarisch und Arabisch. • Optional schulen wir Ihr Personal auch in einer Inhouseschulung vor Ort. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne für ein individuelles Angebot an.
Zielpersonen 1.3 ADR: Alle Mitarbeiter, die im Bereich Innerbetrieblicher Transport und Umgang mit gefährlichen Gütern beteiligt sind.
Gefahrgutbeauftragter Seit Januar 2000 müssen grundsätzlich alle Gewerbetreibenden, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser-oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.
Hintergrund: 1.3 von ADR / RID /IMDG ist die Schulung vom Personal. Die erfolgreiche Anwendung der Vorschriften für die Beförderung, Verpackung und Kommissionierung gefährlicher Güter und das Erreichen ihrer Ziele hängen in großem Maße davon ab, dass alle betroffenen Personen die vorhandenen Risiken kennen und die Vorschriften im Detail verstehen. Dies kann nur durch sorgfältig geplante und durchgeführte Schulungen aller am Gefahrguttransport beteiligten erreicht werden.
Zusatzleistungen: • inkl. Lernmaterial • Verpflegung mit Kalt- und Warmgetränken
Schulungsinhalte: • Allgemeine Vorschriften • Allgemeine Gefahreneigenschaften • Dokumentation • Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung • Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln • Durchführung der Beförderung • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Rechtliche Grundlagen: 1.3ADR
Voraussetzungen: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
Abschluss: Teilnahmezertifikat
Gültigkeit: Unbefristet, jährliche Unterweisungspflichtig
Schulungshinweise: • Theorie Unterricht wird in Deutsch, Russisch, Rumänisch, Bulgarisch, Arabisch und Bosnisch durchgeführt. • Die schriftlichen Prüfungen können Sie auch in folgenden Sprachen absolvieren: Deutsch, Russisch, Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch, Englisch, Türkisch, Ungarisch und Arabisch. • Optional schulen wir Ihr Personal auch in einer Inhouseschulung vor Ort. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne für ein individuelles Angebot an.
Zielgruppe: Unternehmen die ihre Logistischen Prozesse optimieren, Mitarbeiter qualifizieren oder Auszubildende zur Prüfung vorbereiten wollen.
Ausbildungsinhalte: • Güter annehmen und kontrollieren • Güter lagern • Güter bearbeiten • Güter im Betrieb transportieren • Güter kommissionieren • Güter verpacken • Touren planen • Güter verladen • Logistische Prozesse optimieren • Güter beschaffen
Zielpersonen: Personen mit Fahrzeugtechnischer Ausbildung, die zur Ausübung bestimmter Aufgaben der Montage des Hochvoltsystems oder für Servicearbeiten an Serienfahrzeugen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen müssen.
Hintergrund: Für Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand ist eine Qualifizierung zur Fachkundigen Person Hochvolt (FHV) vorgeschrieben, da das Gefährdungspotential höher ist als bei Arbeiten im spannungsfreien Zustand. Die Fachkundige Person muss in der Lage sein, den spannungsfreien Zustand gemäß den „Fünf Sicherheitsregeln“ und den Herstellerangaben herzustellen. Wir bereiten Sie praxisorientiert auf die fachgerechte und sichere Ausübung Ihrer Arbeiten vor.
Zusatzleistungen: • inkl. Lernmaterial • Verpflegung mit Kalt- und Warmgetränken
Ihre Vorteile: • Nach Abschluss der Schulung sind Sie befähigt, selbständig an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen gefährdungsfrei zu arbeiten • Sie sind in der Lage die übertragenen Arbeiten zu beurteilen, mögliche Gefahren zu erkennen und die für das Hochvoltsystem notwendigen Schutzmaßnahmen umzusetzen
Rechtliche Grundlagen: • Arbeitsschutzgesetz • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 • DGUV Information 209-093
Theorie und Praxisinhalte: • Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe • Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen • Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten • Fach- und Führungsverantwortung • HV-Konzept und Fahrzeugtechnik • Allgemeines praktisches Vorgehen • Aufbau und Wirkungsweise von Bordnetzen in Fahrzeugen • Spannungsfreiheit unter Einhaltung der 5 Sicherheitsregeln herstellen • Aus- und Einbau von Hochvoltkomponenten • Auswahl von geeigneten Prüf- und Messgeräten • Umgang mit Prüf- und Messgeräten • Prüfungen zur Wiederinbetriebnahme des HV-Systems • Prüfungen im Rahmen der ECE 100 • Inbetriebnahme • Prüfprotokolle • Sie schließen die Qualifizierung mit einer • Theoretischen sowie einer praktischen Prüfung.
Voraussetzungen: • Personen mit elektrotechnischen Vorkenntnissen im Fahrzeugbereich oder mit elektronischen Vorkenntnissen und technischer Ausbildung • Mindestalter 18 Jahre • Erste-Hilfe-Ausbildung (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung) nach DGUV Information 204-022 • Gesundheitliche Eignung
Abschluss Fachkundige Person für Hochvoltsysteme (FHV) mit Zertifikat
Gültigkeit: Unbefristet, jährliche Unterweisungspflichtig
Schulungshinweise: • Theorie Unterricht wird in Deutsch, Russisch, Rumänisch, Bulgarisch, Arabisch und Bosnisch durchgeführt. • Die schriftlichen Prüfungen können Sie auch in folgenden Sprachen absolvieren: Deutsch, Russisch, Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch, Englisch, Türkisch, Ungarisch und Arabisch. • Optional schulen wir Ihr Personal auch in einer Inhouseschulung vor Ort. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne für ein individuelles Angebot an.
Zielpersonen: Kfz-Mechaniker und -Meister, Karosserie-Mechaniker, Gebrauchtwagenhändler, Mitarbeiter in der Fahrzeugaufbereitung
Hintergrund: Smart Repair ist ein Sammelbegriff für Reparaturmethoden, die zur Beseitigung von Kleinschäden an Kraftfahrzeugen zum Einsatz kommen. In dieser Schulung werden Techniken vermittelt, die sich vorrangig auf die Instandsetzung des Fahrzeuginne und außen beziehen. Durch Einsatz der Smart-Repair-Techniken läßt sich der Fahrzeugwert steigern. Dieser Effekt ist interessant für die Reduzierung der Folgekosten bei Rückgabe von Leasingfahrzeugen, Verkauf von Gebrauchtwagen etc.
Zusatzleistungen: • inkl. Lernmaterial • Verpflegung mit Kalt- und Warmgetränken
Schulungsinhalte: • Reparatur von Stoff- und Veloursbezügen • Lackausbesserungen • Schweißsysteme für Kunststoffe. • Färbesystem für Kunststoff. • Windschutzscheibenreparatur • Dellen Beseitigung mit Klebesystem und Stangen. • Aufpolieren von Fahrzeugen.
Persönliche Voraussetzungen: Berufserfahrung im Kfz-Bereich
Abschluss: Teilnahmezertifikat.
Art des Projektes LKW-Module, BKF Weiterbildung
Beschreibung Die Pflicht zur Bkf Weiterbildung besteht für alle Kraftfahrer/innen im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr, unabhängig davon, seit wann sie Busse oder Lkw lenken dürfen. Spätestens fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Weiterbildung aufgefrischt werden. Diese umfasst 5 Module. Berufskraftfahrer werden in diesem Lehrgang in verschiedenen Bereichen professionell von erfahrenen Trainer geschult.
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.